Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Vorlage
Ein Startpunkt nach Art. 28 DSGVO, weil Sie bei Self-Hosting die Datenhoheit behalten – aber trotzdem einen Vertrag brauchen, der das schriftlich festhält.
Wichtiger Hinweis: Dies ist eine Vorlage, keine Rechtsberatung. Sie ersetzt keine Prüfung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt und ist nicht auf Ihren konkreten Fall zugeschnitten. Bitte vor Verwendung juristisch prüfen und die eckigen Platzhalter durch die tatsächlichen Angaben ersetzen.
Präambel
Dieser Vertrag konkretisiert die Pflichten der Parteien zum Datenschutz, die sich aus der Beauftragung von [Platzhalter: Auftragsverarbeiter, z. B. ThinkShip-Betreiber] (nachfolgend „Auftragsverarbeiter“) durch [Platzhalter: Kunde] (nachfolgend „Verantwortlicher“) ergeben. Er gilt ergänzend zum Hauptvertrag über [Platzhalter: Bezeichnung Hauptvertrag/Lizenzvertrag].
§ 1 Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Betriebs der ThinkShip-Plattform für den Verantwortlichen, insbesondere bei selbst gehosteten Instanzen die Unterstützung durch den Auftragsverarbeiter bei Einrichtung, Wartung und Support. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
§ 2 Art und Zweck, Kategorien betroffener Personen und Daten
Art und Zweck: [Platzhalter: z. B. Betrieb, Wartung und Support einer selbst
gehosteten Workflow-/Agenten-Plattform; Verarbeitung erfolgt ausschließlich innerhalb der vom
Verantwortlichen betriebenen Infrastruktur, nicht in einer geteilten Cloud-Umgebung des
Auftragsverarbeiters.]
Kategorien betroffener Personen: [Platzhalter: z. B. Mitarbeitende, Kund:innen des
Verantwortlichen, je nach eingesetzten Workflows.]
Art der Daten: [Platzhalter: z. B. Kontaktdaten, Vorgangsdaten, ggf. besondere
Kategorien – abhängig vom konkreten Einsatz.]
§ 3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Der Auftragsverarbeiter trifft die in Art. 32 DSGVO geforderten Maßnahmen. Da die ThinkShip-Plattform self-hosted betrieben wird, liegt die Verantwortung für die Infrastruktur-Maßnahmen (Zutritt, physische Sicherheit, Netzwerksegmentierung) überwiegend beim Verantwortlichen als Betreiber der Infrastruktur; der Auftragsverarbeiter verantwortet die Anwendungs- und Prozessebene (u. a. Rollen- und Rechtekonzept, Verschlüsselung, Protokollierung). Die konkreten TOM sind in [Platzhalter: Anlage 1 – TOM-Dokument] beschrieben.
§ 4 Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten
Der Auftragsverarbeiter darf personenbezogene Daten nur nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken, es sei denn, eine unionsrechtliche oder mitgliedstaatliche Vorschrift verpflichtet ihn zur Verarbeitung.
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen bzw. nach Weisung des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 lit. a DSGVO), gewährleistet die Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. b und Art. 29 DSGVO und unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 12–23 DSGVO) sowie bei Folgenabschätzungen (Art. 35, 36 DSGVO), soweit im vereinbarten Umfang möglich.
§ 6 Unterauftragsverhältnisse
Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern bedarf der vorherigen schriftlichen oder dokumentierten Zustimmung des Verantwortlichen. Aktuell eingesetzte Unterauftragsverarbeiter: [Platzhalter: Liste, z. B. „keine, da vollständig self-hosted“ oder konkrete Anbieter samt Zweck und Standort]. Bei Cloud-KI-Providern, die der Verantwortliche selbst mit eigenem Schlüssel anbindet, handelt es sich nicht um Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters, sondern um eine eigenständige Auftragsbeziehung des Verantwortlichen mit dem jeweiligen Provider.
§ 7 Kontrollrechte des Verantwortlichen
Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Pflichten des Auftragsverarbeiters zu überzeugen, u. a. durch Einholung von Auskünften und Einsicht in vorhandene Nachweise. Da die Plattform self-hosted betrieben wird, betrifft dies vor allem die vom Auftragsverarbeiter bereitgestellte Software und den Support, nicht die eigene Infrastruktur des Verantwortlichen.
§ 8 Meldung von Verstößen
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von [Platzhalter: z. B. 48 Stunden] nach Bekanntwerden, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten in seinem Verantwortungsbereich und unterstützt bei der Erfüllung der Meldepflichten nach Art. 33, 34 DSGVO.
§ 9 Weisungsbefugnis
Der Verantwortliche erteilt Weisungen grundsätzlich schriftlich oder in Textform. Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Ansicht ist, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstößt.
§ 10 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung der vereinbarten Leistungen löscht der Auftragsverarbeiter sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich (z. B. Support-Tickets, Diagnosedaten) verarbeitet wurden, oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Da die Kerndaten auf der self-hosted Infrastruktur des Verantwortlichen verbleiben, betrifft dies primär Daten, die dem Auftragsverarbeiter selbst im Rahmen von Support/Wartung zugänglich waren.
§ 11 Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen der Art. 82 DSGVO sowie ergänzend die im Hauptvertrag vereinbarten Haftungsregelungen, soweit rechtlich zulässig. [Platzhalter: ggf. Haftungshöchstsumme / -ausschlüsse nach individueller Prüfung ergänzen.]
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform bzw. Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag geht dieser Vertrag hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
[Platzhalter: Ort, Datum, Unterschrift Verantwortlicher] · [Platzhalter: Ort, Datum, Unterschrift Auftragsverarbeiter]
Fragen zur konkreten Ausgestaltung?
Gerade bei Self-Hosting unterscheidet sich die TOM-Aufteilung je nach Betriebsmodell. Sprechen Sie uns an, dann klären wir das gemeinsam für Ihren Fall.